Sicher mit dem Bootsanhänger unterweges

Beim Wassersport mit einem Bootstrailer und dem Auto mobil bleiben

Wer ein trailerbares Wasserfahrzeug besitzt, benötig keinen fixen Liegeplatz. Er ist auch besonders flexibel, wenn es darum geht, wo er mit dem Boot fahren will. Vorausgesetzt, der Bootskapitän verfügt über einen Trailer, ein Zugfahrzeug und kennt sich damit aus. Ein Bootstrailer besitzt einige Besonderheiten, die man wissen und mit denen man umgehen können sollte. Zunächst muss man wissen, dass ein Bootstrailer, soweit er tatsächlich ausschließlich für den Transport eines Bootes genutzt wird, von der Steuer befreit ist. Der Besitzer benötigt ein eigenes Nummernschild, das bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden muss. Dazu benötigt der Bootstrailer einer Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz ABE). Diese wird vom Hersteller vorgegeben, soweit es sich um einen seriell hergestellten Trailer handelt. Die ABE enthält Angaben über das zulässige Gesamtgewicht, die Spurbreite, die Bremsanlage, Abmessungen usw. Während der Fahrtzeit ist de ABE im Fahrzeug mitzuführen.

Wie berechnet man das zulässige Gesamtgewicht beim Bootstrailer

Die Abmessungen und Angaben der ABE sind wichtige Grundlagen bei der Nutzung des Trailers. Wer seinen Bootstrailer im Ausland kauft, sollte wissen, dass der Transport bis zu einer Breite von 255 cm in der Bundesrepublik Deutschland ohne Probleme ist. Das bedeutet, dass dieses Maß auch beim Kauf des Bootes beachtet werden muss, da das Boot meist über den Trailer hinaus ragt. Zwischen einer Breite von 255 und 300 cm benötigt man für den Transport Sondergenehmigungen – die in der Regel leicht zu erhalten sind. Wichtig sind auch die verschiedenen zulässigen Lasten beim Trailer. Zu unterscheiden sind hierbei: Achslast, Stützlast und Gesamtgewicht. Das zulässige Gesamtgewicht eines Trailers addiert sich aus dem Leergewicht des Bootstrailers und der Nutzlast. Anders formuliert handelt es sich um das Eigengewicht des Bootstrailers und des Bootes, das transportiert werden soll. Beim Bootsgewicht handelt es sich um die Last des Bootes einschließlich seiner Ladung wie Motor, Anker, Ausrüstung. Überschreitet das Gewicht des Bootstrailers das zulässige Gesamtgewicht, hat dies schwerwiegende Folgen bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes. Dagegen ist die Stützlast das Gewicht, das auf die Kupplung (die Anhängevorrichtung) einwirkt. Die Achslast betrifft das Gewicht, das auf einer Achse lastet.

Welche Versicherung ist für einen Trailer erforderlich und sinnvoll?

Wenn ein Bootstrailer mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, ist der Anhänger in der Regel mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges abgedeckt. Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einem Dritten werden durch sie reguliert. Ist der Trailer vom Zugfahrzeug abgekoppelt, erstreckt sich die Versicherung nicht mehr auf solche Schäden. Um dieses Risiko zu vermeiden, muss der Trailer gesondert versichert werden mehr dazu bei www.caravella.de. Meist sind dann nur sehr moderate Beiträge zu zahlen. Diebstahl und Schäden am eigenen Trailer versichert man durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Das Fahren mit einem Trailer erfordert besondere Sorgfalt und Vorsicht. Man muss bei Kurven mit einem größeren Radius rechnen und beim Rückwärtsfahren bewegt sich der Trailer in die entgegengesetzte Richtung des Einschlags beim Zugfahrzeug. In der Regel reicht zum Führen eines Trailers der Führerschein der Klasse B.

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