KFZ-Gutachten nach einem Unfall: Was Sie wissen müssen

Ein Unfall ist in jedem Fall ein unangenehmes und belastendes Erlebnis. Neben der unmittelbaren physischen und psychischen Belastung sind viele organisatorische Fragen zu klären. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Kfz-Gutachten, das üblicherweise ein Sachverständiger erstellt.

Grundsätzliches zum Thema KFZ-Gutachten

In Deutschland kommt es jedes Jahr zu einer großen Anzahl von Unfällen. Die häufigste Ursache für einen Unfall ist nach wie vor menschliches Fehlverhalten.

Die Top 5 Ursachen für Verkehrsunfälle in Deutschland, basierend auf den offiziellen Unfallstatistiken des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2020

  • Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren
  • Fehler beim Einordnen oder Überholen
  • Nichtbeachten der Vorfahrt
  • Zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
  • Überhöhte Geschwindigkeit

Wo kracht es am häufigsten bei Autos?

In Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln, München oder Frankfurt am Main besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Grund dafür sind das hohe Verkehrsaufkommen und die vielen Verkehrsteilnehmer. Besonders unfallträchtig, vor allem bei Staus, sind auch bestimmte Autobahnabschnitte wie die A3 zwischen Köln und Frankfurt oder die A8 bei Stuttgart. Insgesamt 15 Kreise und kreisfreie Städte weisen laut Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Verkehrsunfällen je Einwohner auf. Darunter Offenbach, Mannheim, Ludwigshafen am Rhein und der Landkreis Helmstedt.

Verhalten am Unfallort

  • Als Geschädigter eines Autounfalls sollten Sie sich zunächst einmal um Ihre eigene Sicherheit kümmern. Überprüfen Sie sich selbst und alle weiteren Insassen auf Verletzungen. Rufen Sie gegebenenfalls sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 an.
  • Wenn Sie nicht schwer verletzt sind und Ihr Auto noch fahrbereit ist, sollten Sie es so weit wie möglich von der Unfallstelle entfernen, um den Verkehr nicht zu behindern. Schalten Sie das Warnblinklicht ein und setzen Sie das Warndreieck auf, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
  • Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, stellen Sie es am besten auf dem Pannenstreifen oder auf dem Seitenstreifen ab. Auch hier gilt es, das Warnblinklicht einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen.
  • Sprechen Sie gegebenenfalls mit den anderen Unfallbeteiligten und notieren Sie sich deren Personalien, Fahrzeugdaten sowie Versicherungsdaten. Sollten Zeugen anwesend sein, notieren Sie auch deren Personalien und Kontaktdaten.
  • Rufen Sie die Polizei und bitten Sie um eine Unfallaufnahme. In einigen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, den Unfall ohne Polizei zu regeln. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schaden gering ist und sich alle Beteiligten einig sind.
  • Dokumentieren Sie den Unfallort sowie den Schaden an Ihrem Fahrzeug und dem anderer Beteiligter mit Fotos und machen Sie sich gegebenenfalls Notizen.
  • Wichtig ist es auch, innerhalb einer Woche nach dem Unfall Ihrer Versicherung den Unfall zu melden. Je schneller Sie den Unfall melden, desto besser.
  • Im Falle von Verletzungen sollten Sie auch einen Arzt aufsuchen, um diese behandeln zu lassen. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sichern Sie die Unfallstelle, indem Sie das Warnblinklicht einschalten und das Warndreieck aufstellen.
  • Überprüfen Sie sich selbst und alle weiteren Insassen auf Verletzungen.
  • Rufen Sie gegebenenfalls den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 an.
  • Notieren Sie sich die Personalien, Fahrzeugdaten sowie Versicherungsdaten der anderen Unfallbeteiligten.
  • Rufen Sie gegebenenfalls die Polizei und bitten Sie um eine Unfallaufnahme.
  • Dokumentieren Sie den Unfallort sowie den Schaden mit Fotos und Notizen.
  • Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung innerhalb einer Woche.
  • Suchen Sie bei Verletzungen einen Arzt auf und bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf.

Nach dem Unfall: Gutachter hinzuziehen

Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind, kann es notwendig sein, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu begutachten. Ein Kfz-Gutachter ist ein sachverständiger Experte, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug einschätzen und eine Schadensanalyse erstellen kann.

Was macht ein Gutachter?

Ein Gutachter wird den Schaden an Ihrem Fahrzeug gründlich begutachten und dabei verschiedene Aspekte berücksichtigen, wie z.B. die Beschädigung von Karosserie, Motor, Reifen und Rädern, Elektronik, Airbags und sonstige Schäden. Der Gutachter wird auch den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs sowie den Wertverlust aufgrund des Unfalls ermitteln.

Warum ein unabhängiger Gutachter?

Wichtig ist die Wahl eines unabhängigen Sachverständigen, d.h. eines Sachverständigen, der nicht mit einer Versicherung oder einer Werkstatt in Verbindung steht. Ein unabhängiger Gutachter ist im Interesse des Geschädigten tätig und ist Garant für eine korrekte und faire Bewertung des Schadens. Bei der Wahl eines von der gegnerischen Versicherung empfohlenen Gutachters besteht die Gefahr, dass der Gutachter in erster Linie im Interesse der Versicherung handelt und der Schaden möglicherweise nicht vollständig oder korrekt bewertet wird.

Wie finde ich einen unabhängigen Gutachter?

Sie können einen unabhängigen Gutachter selbst wählen. Wenden sich an eine unabhängige Organisation wie z.B. den Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF) wenden. Es ist auch möglich, einen Gutachter über das Internet oder über eine Empfehlung von Freunden oder Familie zu finden.

Warum einen Anwalt bei einem Verkehrsunfall hinzuziehen?

Ein Verkehrsunfall kann für alle Beteiligten sehr unangenehme Folgen haben, insbesondere wenn es Verletzte oder hohe Sachschäden gibt. Es kann schwierig sein, alle Aspekte des Unfalls zu bewältigen, einschließlich rechtlicher und finanzieller Fragen. Hier sind einige Gründe, warum es wichtig ist, einen Anwalt bei einem Verkehrsunfall hinzuzuziehen:

  1. Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen
    Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche nach einem Unfall geltend zu machen. Dies kann den Schadensersatz für das beschädigte Fahrzeug, den Verdienstausfall, medizinische Kosten und andere damit verbundene Kosten umfassen.
  2. Hilfe bei der Kommunikation mit Versicherungen
    Es kann schwierig sein, mit Versicherungsgesellschaften zu kommunizieren, insbesondere wenn es darum geht, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Kommunikation zu führen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
  3. Kenntnis der Gesetze und Vorschriften
    Ein Anwalt verfügt über fundiertes Wissen über die Gesetze und Vorschriften, die bei Verkehrsunfällen gelten. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt sind.
  4. Erfahrung bei der Verhandlung mit Versicherungen
    Ein Anwalt verfügt über Erfahrung bei der Verhandlung mit Versicherungsgesellschaften und kann Ihnen helfen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
  5. Vertretung vor Gericht
    Wenn der Fall vor Gericht geht, kann ein Anwalt Sie vertreten und Ihre Interessen effektiv verteidigen.

Warum für den Geschädigten bei einem Autounfall der Anwalt „kostenlos“ ist?

Die Waffengleichheit bezeichnet die Gleichheit der Rechtspositionen zwischen den Konfliktparteien. Wenn es um die Abwicklung eines Verkehrsunfalls geht, haben die Beteiligten in der Regel sehr unterschiedliche Erfahrungen im Umgang mit Versicherungen, Schadensersatzansprüchen und juristischen Fragestellungen. Die gegnerische Versicherung verfügt in der Regel über spezialisierte Juristen, die auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen spezialisiert sind. Als Unfallgeschädigter steht man dagegen oft alleine da und hat wenig Erfahrung in der Verhandlung mit der Versicherung.

Um die Waffengleichheit wiederherzustellen und dem Unfallopfer eine realistische Chance zu geben, seine Interessen durchzusetzen, hat der Gesetzgeber eine Pflicht der Versicherung geschaffen, dem Unfallopfer die Kosten eines Anwalts zu erstatten, soweit dies erforderlich ist. Dies ergibt sich aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wonach der Geschädigte Anspruch auf Ersatz derjenigen Kosten hat, die zur Wiederherstellung des Zustands erforderlich sind, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Die Rechtsprechung hat diese Pflicht im Laufe der Jahre immer weiter konkretisiert und verfeinert. So hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 1993 (BGH, Urteil vom 23.11.1993, Az. VI ZR 331/92) klargestellt, dass der Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf einen eigenen Rechtsanwalt hat, wenn er durch den Unfall verletzt wurde und Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend macht. In einer späteren Entscheidung aus dem Jahr 2009 (BGH, Urteil vom 10.11.2009, Az. VI ZR 53/09) hat der Bundesgerichtshof diesen Grundsatz noch einmal bekräftigt und klargestellt, dass die gegnerische Versicherung dem Geschädigten auch die Kosten für einen Verkehrsanwalt erstatten muss, soweit dieser erforderlich war.

Die Kosten für einen Anwalt sind für den Geschädigten in der Regel „kostenlos“, da die gegnerische Versicherung diese Kosten übernehmen muss, soweit sie erforderlich waren. Das bedeutet, dass der Geschädigte keinen finanziellen Nachteil hat, wenn er sich von einem Anwalt vertreten lässt. Gleichzeitig kann er sicher sein, dass seine Interessen bestmöglich vertreten werden und er eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden erhält.

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