Verkehrsrecht gibt den Nutzungsrahmen vor
Apps fürs Smartphone sind praktisch und immer mit dabei. Kaum einer entzieht sich heutzutage noch diesem Trend. Besonders beliebt sind unter anderem Blitzer-Apps. Sie zählen zu den am häufigsten heruntergeladenen Anwendungen in den gängigen App Stores. Aber das deutsche Verkehrsrecht könnte ihnen bald ein Strich durch die Rechnung machen.
Wie funktionieren Blitzer-Apps?
Über GPS sind das Smartphone und somit auch die Blitzer-App immer im Bilde darüber, wo ein Fahrer sich befindet. Die Apps warnen dann vor sämtlichen fest installierten Blitzern auf der Route. Selbst vor mobilen Messungen warnen die Apps, mitunter sogar sehr treffsicher, loben zahlreiche Rezensenten. In den App-Stores sind die kompakten Programme gratis oder für nur wenige Euro erhältlich – nicht vergleichbar mit den Kosten eines Bußgeldes wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
Das sagt das Verkehrsrecht dazu
Der Polizei ist die Verwendung von Blitzer-Apps nicht unbekannt und verständlicherweise ein Dorn im Auge. Die Straßenverkehrsordnung verbietet Warnsysteme grundsätzlich auch. In § 23 StVO heißt es in Absatz 1b, dass Fahrzeugführende kein Gerät betriebsbereit mit sich führen dürfen, welches zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen bestimmt ist. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass darunter auch Blitzer-Apps fallen, denn sie selbst messen genau genommen nichts.
Konkrete Bedeutung für den Gebrauch von Blitzer-Apps
Zunächst bedeutet das somit, dass weder das Downloaden noch das Installation der Apps illegal wäre. Denn die Rede ist von Fahrzeugführenden: Theoretisch könnten Sie die App auch installiert haben, um spaßeshalber von zu Hause aus Ihr Umfeld nach Blitzern abzusuchen. Auch Ihr Beifahrer darf generell während der Fahrt Blitzer-Apps benutzen, wie er mag: Er ist schließlich nicht der Fahrzeugführende und wird von § 23 somit gar nicht angesprochen. Viel interessanter ist jedoch, was der Gesetzgeber dazu sagt, wenn die Blitzer-Apps auch wirklich zu ihren eigentlichen Zwecken vom Fahrer eingesetzt werden. Doch der schweigt. Denn als die Straßenverkehrsordnung ins Leben gerufen wurde, gab es noch keine Apps. Da der Nachweis von Blitzer-Apps schwer ist, gelangte noch kein derartiger Fall vor Gericht. Ein Präzedenzfall als Orientierungshilfe lässt somit auf sich warten. Eines ist jedoch sicher: Das Smartphone darf während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden, um die neusten Blitzermeldungen zu prüfen. Solange die Rechtslage sich in einer Grauzone bewegt, sollte im Falle einer Polizeikontrolle auch das Smartphone lieber ausgeschaltet werden.