Tipps und Tricks beim Verkauf seines Autos
Beim Verkauf seines „Gebrauchten“ warten viele Fehler auf den Verkäufer. Die wirken sich unter Umständen auf den zu erzielenden Preis und auf die Sicherheit aus. Schließlich geht es in der Regel um viel Geld, wenn ein Auto den Besitzer wechselt. Damit man einen guten Preis erzielt und sich rechtlich absichert, haben wir einige Tipps zusammengestellt, die beim Verkauf des Gebrauchtwagens helfen. Alles beginnt mit einem Inserat in der Zeitung oder Online. Hierin sollte das Fahrzeug so exakt wie möglich beschrieben werden. Dazu gehört auch, dass die Beschreibung korrekt ist und nicht versucht wird, etwas schöner darzustellen als es ist. Damit erreicht der Verkäufer gleich ein paar positive Effekte. Je ausführlicher die Beschreibung ist, umso mehr Aufmerksamkeit wird dem Inserat zuteil. Schließlich muss man sich mit seiner Anzeige gegen ein ganzes Heer von privaten Inseraten mit dem Inhalt Gebrauchtwagenverkauf durchsetzen. Weiterhin hilft eine ausführliche Beschreibung, den Kreis der potenziellen Erwerber zu separieren. Man erspart sich mit anderen Worten Besichtigungstermine mit möglichen Käufern, die andere Erwartungen mitbringen.
Wenn der Wagen einen Unfall hatte
Ein besonderer Sachverhalt liegt vor, wenn das zu verkaufende Fahrzeug einen Unfall hatte. Hier stellt sich häufig die Frage: Was muss über den Unfall mitgeteilt werden? Und zuallererst natürlich: Wann ist ein Fahrzeug ein Unfallfahrzeug? Eine gesetzliche Definition für die Einstufung eines Fahrzeugs als Unfallauto gibt es nicht. Zwar gibt es eine Definition für den Begriff Unfallfahrzeug. Ein solches liegt dann vor, wenn das Fahrzeug durch einen mechanischen Vorgang nicht nur oberflächlich beschädigt wurde. Allerdings gibt es keine weitere Abgrenzung wie zum Beispiel eine Schadenssumme. Hier kommt es gerade beim Gebrauchtwagenkauf häufig zum Streit. Für den Verkäufer bedeutet dies: Oberflächliche Schäden wie Kratzer müssen nicht extra angesprochen werden. Fragt der Käufer nach, müssen sie jedoch benannt werden. Größere Schäden muss der Verkäufer von sich aus anmerken. Für diesen Fall ist der Verkäufer dazu per Gesetz verpflichtet. Selbst wenn man im Vertrag vereinbart hat, dass das Fahrzeug wie gesehen gekauft wurde.
Preisstrategie festlegen
Zum Verkauf des alten Autos gehören die Überlegungen zum Preis untrennbar dazu. Bereits im Inserat muss man sich festlegen. Wer zu unbedarft an die Gestaltung einer Strategie für den Preis herangeht, wird häufig am Ende darüber klagen, dass das Fahrzeug unter Wert verkauft wurde. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern bedeutet auch einen finanziellen Verlust. Hilfreich sind hier Verkaufs-Methoden, wie sie im gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Zwar werden nicht alle Aspekte davon auch im Privatbereich einsetzbar sein, dennoch lassen sich mit diesen Verkaufsregeln viele Fallen umschiffen.