Bescheide sind grundsätzlich immer prüfen, bevor man zahlt
Die Liste, der Verkehrsverstöße ist lange. Eine rote Ampel aus Versehen überfahren, die Geschwindigkeitsbegrenzung in einer Baustelle nicht gesehen sind nur einige Beispiele dafür, dass Tage später dann ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Je nach Verstoß, kann es ein großes Loch in den Geldbeutel reißen.
Circa 15% der Geschwindigkeitsmessungen sind falsch
Aber nicht nur, die Kosten sollten einige Autofahrer dazu veranlassen, den Bußgeldbescheid richtig zu prüfen und bei Zweifeln sogar Einspruch einzulegen. Die wenigsten Autofahrer wissen, dass ca. 10% – 15% der Geschwindigkeitsmessungen schlichtweg falsch sind. Das können eine falsche Eichung, Aufstellung oder gar Bedienung des Messgerätes sein. Kommt dem Fahrzeughalter bei dem Bescheid etwas komisch vor, muss dies unbedingt geprüft werden. Grundsätzlich ist es wichtig, die Widerspruchsfrist einzuhalten, was heißt, in einer von der Bußgeldbehörde festgelegten Frist ist ein schriftlicher Einspruch einzulegen. Die Angelegenheit sollte also nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn je nach Verstoß geht es auch um Punkte, Fahrverbot oder gar den Entzug der Fahrerlaubnis. Gute Chancen hat man auch, wenn der Fahrer auf dem Beweisfoto nicht eindeutig als Fahrzeughalter zu identifizieren ist, meist stellen die Behörden dann von sich aus, das Bußgeldverfahren ein. Der Einspruch selbst muss wie erwähnt fristgerecht und schriftlich erfolgen. Die besten Chancen auf Anerkennung hat man, indem man diesen noch schriftlich begründet. Das kann man entweder selbst tun oder einen Rechtsanwalt dafür beauftragen.
Bei Einspruch gilt es Kosten und Folgekosten abzuwägen
In jedem Fall sollte man, wenn keine Verkehrsrechtsschutz für das Fahrzeug besteht abwägen, ob man Einspruch auf den Bescheid der Bußgeldbehörde einlegt, denn auch hier können sie Kosten schnell steigen und ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, so kann man die Angelegenheit getrost einem Anwalt übergeben. Er wird den Sachverhalt prüfen, kompetent beraten und zum Recht verhelfen. Die entstandenen Kosten, auch die des Juristen sind alle samt über die Rechtsschutz gedeckt.