Gebrauchtwagengarantie und Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf

Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

Wer sich einen Gebrauchten zulegt, sollte sich vor dem Kauf über die Unterschiede und Möglichkeiten hinsichtlich Garantie und Gewährleistung machen. Die Unterschiede begründen sich vor allem in der Art des Verkäufers. Kauft man einen Gebrauchtwagen bei einem Händler, besteht eine gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers. Diese beträgt kraft Gesetz mindestens zwei Jahre. Der Händler kann diese gesetzliche Haftung über Sachmängel zum Beispiel nicht auf ein Jahr verkürzen. Was bedeutet die Sachmängelhaftung in der Praxis. Sie tritt dann ein, wenn am Fahrzeug während der Haftungszeit Mängel auftreten. Allerdings sind davon nicht Mängel erfasst, die durch den reinen Verschleiß begründet sind. Die Mängel müssen zudem auch bereits beim Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer vorgelegen haben. Im Zweifelsfall muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel zu diesem Zeitpunkt vorgelegen hat. Während der ersten sechs Monate besteht grundsätzlich die Vermutung, dass dies der Fall ist.

Wie sieht es mit der Sachmängelhaftung bei einem Privatkauf aus?

Die Sachmängelhaftung ist hier anders als beim Kauf beim Händler nicht gesetzlich vorgegeben, bzw. kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen. So bleibt für den Käufer allenfalls ein Anspruch auf die im Kaufvertrag notierten Eigenschaften des Fahrzeugs. Dies kann der Stand der gefahrenen Kilometer sein, aber auch Unfallfreiheit. Eine Haftung durch den Verkäufer bei einem Mangel an dem Fahrzeug kann nur dann in Betracht kommen, wenn dieser den Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe kannte und ihn aus Arglist verschwiegen hat. Beim Privatkauf befindet sich der Käufer rechtlich gesehen im Vergleich zum Kauf bei einem Händler im Nachteil. Deshalb sollte man als Käufer versuchen, so viele Eigenschaften des Fahrzeugs wie möglich im Kaufvertrag festzuhalten.

Wie findet man den perfekten Gebrauchtwagen und was sind die häufigsten Schäden bei einem Gebrauchten?

Beim Gebrauchtwagenkauf gilt es die Leistungen und Preis gut zu vergleichen. Dazu bieten sich seriöse Portale an, die Gebrauchte aller Klassen anbieten. Bei der Besichtigung des Fahrzeugs sollte man die Teile besonders gut beachten, die am häufigsten bei Gebrauchtwagen im ersten Jahr nach der Übergabe Schäden aufweisen. Das sind:

  • elektrische Anlage
  • Motor
  • Kühlsystem
  • Kraftstoffanlage
  • Bremsen.

Eine sinnvolle Lösung kann auch eine Garantievereinbarung sein. Diese bieten viele Händler besonders bei Fahrzeugen an, die noch nicht so alt sind. Dabei handelt es sich praktisch um eine Art Reparaturversicherung, bei der der Käufer den Zeitpunkt des Ursprungs des Mangels nicht nachweisen muss. Die Unterschiede zwischen der Sachmängelhaftung und der Garantievereinbarung hat der ADAC in diesem Artikel  anschaulich zusammengestellt.

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