Dienstwagen und der geldwerte Vorteil bei Privatnutzung

Dienstwagen-und-der-geldwerte-Vorteil-bei-PrivatnutzungDas Thema ist ein Dauerbrenner, immer wieder gibt es neue Urteile der Finanzgerichte, und auch die gesetzlichen Vorgaben werden immer wieder überarbeitet. Fakt ist: Ein Dienstwagen kann auch privat genutzt werden, und das kann je nach Fahrzeug und Vertragsgestaltung eine durchaus lohnende Sache sein. Es ist aber auf jeden Fall sinnvoll, mit Hilfe eines aktuellen Dienstwagenrechners die verschiedenen Möglichkeiten zur steuerlichen Berücksichtigung durchzuspielen. Je nachdem, wie das Fahrzeug genutzt wird, kann entweder die eine oder die andere Methode günstiger sein.

Die pauschale Abrechnung: Die 1-Prozent-Regel und ihre kleine Schwester

Eine Möglichkeit, wie der Dienstwagen bei privater Nutzung steuerlich berücksichtigt werden kann, ist die pauschale Betrachtung als geldwerter Vorteil. Den veranschlagt das Finanzamt mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens, der tatsächliche Anschaffungspreis wird nicht berücksichtigt. Bei einem Nettolohn von 3.000,00 Euro und einem Listenpreis von 40.000,00 Euro würde der Arbeitnehmer also so behandelt, als hätte er einen Nettolohn von 3400 Euro erhalten. Zusätzlich kommt ein weiterer Kostenfaktor hinzu: Wenn das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung genutzt werden kann, kommen für jeden Entfernungskilometer noch einmal 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises hinzu. Bei 35 Kilometern zur Arbeit hat sich der monatliche Betrag also schon mehr als verdoppelt. Gerade Arbeitnehmer, die einen längeren Weg zur Arbeit auf sich nehmen, werden also doppelt zur Kasse gebeten.

Die Alternative: Genaue Abrechnung mit lückenlos geführtem Fahrtenbuch

Die Alternative zur pauschalen Abrechnung ist die Führung eines lückenlosen Fahrtenbuchs. Hier gilt es, die hohen Anforderungen der Finanzämter an die Art und Weise der Fahrtenbuchführung zu kennen, und sie auch konsequent anzuwenden. Entstehen bei der Prüfung Zweifel an der Korrektheit oder Vollständigkeit des Fahrtenbuchs, so kann das Finanzamt die genaue Abrechnung verweigern und stattdessen den Arbeitnehmer nach der Pauschalmethode veranlagen. Ob sich der Aufwand, ein Fahrtenbuch zu führen, überhaupt rechnet, lässt sich leicht mit einem entsprechenden Fahrtenbuchrechner im Internet ausprobieren. Nach der Beantwortung einiger Fragen zum Umfang der Nutzung, zum Preis des Fahrzeugs und weiteren Details werden die beiden Möglichkeiten anhand der angegebenen Daten durchgerechnet und in Form einer Gegenüberstellung präsentiert. Mit diesen Informationen fällt dann die Entscheidung leicht.

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