Gute Gebrauchtwagen zu einem fairen Preis
Nach der Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden im Jahr 2015 mehr als sieben Millionen Pkw umgeschrieben. Davon entfielen der überwiegende Anteil (95 %) auf von Privatpersonen erworbene Pkw. Besonders beliebt waren Fahrzeuge, die nicht älter als ein Jahr waren (mit einem Anteil von knapp einem Fünftel). Beim Autokauf sollten einige Punkte beachtet werden, damit Fehler nicht zu einem bösen (und kostspieligen) Erwachen führen. Mit der Beachtung von fünf Punkten sind Sie gut gerüstet, um Ihr Wunschfahrzeug zu einem fairen Preis zu finden. Der erste Aspekt betrifft gleich die Suche nach dem Wunschauto. Suchen Sie möglichst konkret nach dem Fahrzeug. Grenzen Sie dabei die Bedingungen so weit wie möglich ein. Dabei sollte man sich vorher schon überlegen, ob man das Fahrzeug auch von einer Privatperson oder nur von einem gewerblichen Händler erstehen will. Ob es ein Fahrzeug mit Navigationsgerät ausgestattet sein und ob der Verkäufer aus dem Umfeld kommen soll. Je treffender Sie die Vorauswahl angehen, umso schneller und effektiver finden Sie Ihr Wunschfahrzeug. Bei mobile.de zum Beispiel können Sie die so gefundenen Fahrzeuge auf einem persönlichen Parkplatz speichern.
Die Besichtigung des Kaufwagens – was sollte man beachten
Nach einem Vergleich der infrage kommenden Fahrzeuge, steht die Besichtigung auf dem Plan. Hierzu sollte man sich vorher Notizen über die Punkte machen, auf die besonders geachtet werden soll. Am besten geeignet ist dazu eine Checkliste. Lassen Sie sich bei dieser Gelegenheit vom Verkäufer auch relevante Dokumente zeigen:
- Fahrzeugschein
- letzter TÜV-Bericht
- Scheckheft
- falls vorhanden Rechnungen der letzten Reparaturen
An die Besichtigung sollte sich die Probefahrt anschließen. Zu empfehlen ist es, wenn sowohl Besichtigung als auch Probefahrt mit zwei Personen vorgenommen werden. Vier Augen sehen immer mehr als zwei. Bei der Besichtigung gilt es auch auf Kleinigkeiten zu achten. Ein schlechtes Zeichen sind zum Beispiel von innen beschlagene Scheinwerfer. Sind die Reifen ungleichmäßig abgenutzt, kann dies auf eine verzogene Spur hinweisen.
Probefahrt und Kaufvertrag
Im Innenraum sollten Sitze und Pedalen auf ihren Abnutzungsgrad geprüft werden. Feuchtigkeit im Innenraum ist auf jeden Fall ein schlechtes Zeichen. Im Rahmen der Probefahrt sollten auch schnellere Strecken gefahren werden. Deshalb empfiehlt es sich, vorher eine Route festzulegen, die die Gelegenheit dazu bietet. Die Probefahrt kann auch zu einer anderen Werkstatt führen, bei der das Fahrzeug professionell begutachtet wird. Ist das Fahrzeug nach der Besichtigung, dem Prüfen der Dokumente und der Probefahrt noch immer im Rennen, steht dem Kauf des Fahrzeugs nichts mehr im Wege. Zum Kauf ist ein Vertrag erforderlich, der im Interesse einer späteren Nachweisbarkeit und von eindeutigen Regelungen schriftlich verfasst sein sollte. Als Mindestinhalte sollten im Kaufvertrag auch folgende Punkte stehen:
- Name, Anschrift, Telefon und Ausweisnummer von Verkäufer und Käufer
- alle Zusagen des Verkäufers in Sachen Unfallfreiheit, Reparaturen usw.
Bei Barzahlung sollte man als Käufer immer auf einer Quittung des Verkäufers als Bestätigung des Erhalts des Geldes bestehen. Mit der Beachtung dieser Punkte sollte am Ende der Erwerb des Wunschfahrzeuges stehen.