Bei Schnee auf dem Autodach drohen hohe Bußgelder

So viel Zeit muss sein, das Auto im Winter gründlich freizulegen

Auch wenn es im Winter viel Zeit stiehlt und lästig ist, das Auto vor dem Losfahren gründlich von Eis und Schnee zu befreien, sollte man sich diese Zeit nehmen. Wer nur ein kleines Sichtloch ins Eis der Windschutzscheibe kratzt, die restlichen Scheiben nicht gründlich vom Eis befreit und selbst den Schnee nicht vom Dach und der Motorhaube sowie dem Kofferraum des Autos fegt, riskiert nämlich ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und bis zu 3 Punkten in Flensburg. Das wird vom TÜV Rheinland so berichtet. Ebenfalls sollte nicht vergessen werden, die Nummernschilder und Scheinwerfer abzufegen, wenn sie verschneit sind.

Durch fliegenden Schnee kann es zu Unfällen kommen

Schnee, der vom eigenen Auto auf die dahinter fahrenden fliegt, ist nicht ungefährlich. Diese können dadurch plötzlich in ihrer Sicht behindert werden. Das ist gerade bei Schnee und glatten Straßen besonders gefährlich und kann zu schlimmen Unfällen führen. Autofahrer sollten deshalb die Folgen für die Verkehrssicherheit bedenken, wenn sie ihr Auto nicht gründlich vom Schnee befreien, denn auch die Versicherungen neben den strafrechtlichen Folgen noch Regressansprüche an die Autofahrer stellen.

Wenn zu dicke Winterkleidung zur Gefahr wird

Wenn es kalt ist, kann zu dicke Kleidung im Auto auch eine Gefahrenquelle darstellen, sagt der TÜV. Klobige Schuhe und zu dicke Mäntel oder Jacken können die Beweglichkeit im Auto einschränken und dicke Wollmützen die Sicht behindern. Selbst das kann ein Unfallrisiko darstellen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

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